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Hans Hermann VON KATTE

Hans Hermann VON KATTE

männlich 1704 - 1730  (26 Jahre)


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  • Name Hans Hermann VON KATTE 
    Geburt 28 Feb 1704 
    Geschlecht männlich 
    Tod 6 Nov 1730 
    Personen-Kennung I196590  Merkel-Zeller
    Zuletzt bearbeitet am 4 Mrz 2025 

    Vater Hans Heinrich VON KATTE,   geb. 16 Okt 1681, Wusst,,,,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 31 Mai 1741, Rekahn/Reckahn bei Brandenburg,,,, Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 59 Jahre) 
    Mutter Dorothea Sophie REICHSGRÄFIN VON WARTENSLEBEN   gest. 5 Nov 1706 
    Familien-Kennung F85595  Familienblatt  |  Familientafel

  • Notizen 
    • Nach einer sorgfältigen Ausbildung, welche ursprünglich die Vorbereitung zu der juristischen Laufbahn bezweckt hatte, widmete sich K., wie es heißt gegen seine Neigung, dem Soldatenstande.
      Als Lieutenant im Regiment der Gensd’armes zu Berlin bald in enge persönliche Beziehungen zu dem Kronprinzen Friedrich getreten, wurde K. der Vertraute der Entweichungspläne, mit denen der Prinz seit Ende 1729 sich trug.
      Nach der Entdeckung des vereitelten Fluchtversuchs vom 4. August 1730 wurde K., der trotz einer Warnung seine Rettung versäumt hatte, zu Berlin verhaftet. Dasselbe Kriegsgericht, das sich zur Urtheilsprechung über den Thronfolger für incompetent erklärt hatte, verdammte K. zu ewiger Festungsstrafe, indem bei Stimmengleichheit die für den Tod abgegebenen Stimmen als Minorität angesehen wurden.
      Als bei einer von Friedrich Wilhelm I. angeordneten nochmaligen Aufnahme des kriegsrechtlichen [456] Verfahrens die Abstimmung zu demselben Ergebniß führte, verwandelte der König das Erkenntniß in ein Todesurtheil.
      Am 6. November 1730 wurde K. zu Küstrin auf den Richtplatz geführt, vor dem Gefängniß des Kronprinzen wechselte er Abschiedsworte mit dem am Fenster stehenden Freunde, der ohnmächtig zusammenbrach.
      Ob der Sandhaufen, vor dem knieend K. den Todesstreich empfing, von dem Fenster des Kronprinzen gesehen werden konnte, vermag mit Sicherheit nicht gesagt zu werden.

      ADB Bd 15, 455.f.