Enkel von Gottliebs Schwester; als Besitzer (erster Nutznießer des Fideicommisses) des "Senator Martin Johan Blumendorf-Fresenburger Fideikommiß" wurde er durch Senatsdekret vom 10.8.1881 das Recht zuerkannt, den Familiennamen Jenisch zu führen unter Beibehaltung des Namens Rücker als Vornamen. Er stand bei Kaiser Wilhelm II. in hoher Gunst und gelegentlicher Reisebegleiter.